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Skipper ist in der Freizeitschifffahrt der Schiffsführer.
Er trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Sicherheit
von Besatzung und Schiff.
Er muss nicht Eigner des Schiffs oder für diese Aufgabe angestellt sein;
es reicht, dass sich die Besatzung auf ihn einigt.
Auch muss er das Schiff nicht selbst steuern.
Vor Fahrtantritt ist allerdings festzulegen
und im Logbuch zu dokumentieren,
wer die Schiffsführung übernimmt.
Der Skipper muss im Besitz der jeweils für das Fahrtgebiet und
den Bootstyp notwendigen Befähigungsnachweise sein.
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